Bei einem Umzug muss vieles erledigt werden: Helfer organisieren, einen Umzugstransporter mieten oder Kartons packen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass vor und nach dem Umzug Behörden und Dienstleister über die Adressänderung in Kenntnis gesetzt werden sollten.
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Damit schon am Einzugstag die Telefon- und Internetverbindung steht, sollte der Anbieter rechtzeitig über die Adressänderung informiert werden – am besten mindestens einen Monat vor dem Einzug. Allerdings sollte beachtet werden, dass nicht jeder Anbieter in jedem Gebiet verfügbar ist. Nicht nur die Lage des neuen Wohnorts, auch die Ausstattung der Wohnung kann hier eine Rolle spielen. Mit einer Glasfaserverkabelung ist beispielsweise eine schnellere Internetverbindung möglich. Daher sollte sich frühzeitig mit dem Anbieter in Verbindung gesetzt werden, um die verschiedenen Möglichkeiten abzuklären. Kann der bisherige Anbieter behalten werden, ist die Adressänderung schnell durchgeführt. Meist werden dafür nur die Kundennummer sowie die alte und neue Adresse benötigt. Allerdings können für die Bereitstellung des neuen Anschlusses zusätzliche Gebühren anfallen. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sich die Laufzeit des Vertrages durch den Umzug nicht verlängert.
Ist der Umzug in die neue Wohnung überstanden, sollte innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug die Anmeldung bei der neuen Gemeinde vorgenommen werden. Dafür werden einige Dokumente benötigt: Es müssen der Heimatschein, der Familienausweis und der gültige Personalausweis vorgelegt werden, eventuell kann auch der aktuelle Mietvertrag verlang werden. Eine persönliche Erscheinung ist hierfür notwendig. Eine Vorlage zur Adressänderung kann meist auf der Webseite der zuständigen Behörde ausgefüllt und ausgedruckt werden. Findet der Umzug innerhalb der Gemeinde statt, muss die Einwohnerkontrolle über die Adressänderung informiert werden.
Sowohl Hund als auch Auto müssen bei einem Umzug ebenfalls umgemeldet werden. Der Hund sollte gechipt und registriert sein. Bei der Anmeldung wird der Hundehalter zudem über die fällige Hundetaxe informiert. Für die Ummeldung des KFZ hat der Halter 14 Tage Zeit. Bei einem Umzug innerhalb des Kantons können die bisherigen Kontrollschilder behalten werden. Andernfalls müssen die alten Kontrollschilder ausgetauscht werden. Diese werden bei der Ummeldung zusammen mit dem ausgefüllten Anmeldeformular, dem Fahrzeugausweis und dem Haftpflichtversicherungsnachweis eingereicht. Wer nach dem Umzug die Adressänderung nicht vornimmt, macht sich strafbar.
Auch wenn die Adressänderung jeder wichtigen Institution mitgeteilt wurde, kann es sein, dass Brief- und Paketsendungen noch an die alte Adresse geschickt wird. Daher ist es ratsam, einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen, damit Briefe und Pakete an die neue Adresse gesendet werden. Auch bietet die Post den Service der Umzugsmitteilung an, bei der wichtige Unternehmen und Institutionen über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt werden. Bei einem Wohnungswechsel gilt der Nachsendeauftrag für ein komplettes Jahr, auf Wunsch kann er auch verlängert werden. Der Auftrag sollte mindestens vier Tage vor dem Zurückhaltetag gestellt werden. Die Kosten für diesen Auftrag liegen bei ca. 30 CHF, wenn er online durchgeführt wird.
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